Geschäfts-

bedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen für das Rechtsverhältnis zwischen

der Göckelesmaier Festbetriebs GmbH, Röckenwiesensraße 72, 70197 Stuttgart, 0711 6567933, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Stuttgart unter HRB 743625, vertreten durch Herrn Maier, Karl Josef, USt-Identifikations-Nr.: DE 287801922 – im Folgenden „Anbieter“ –   

und

dem jeweiligen in § 2 des Vertrags bezeichneten Kunden – im Folgenden „Kunde“ –

geschlossen wird.

 

§ 1 Geltungsbereich und Leistungsgegenstand

(1) Für die Geschäftsbeziehung zwischen dem Anbieter und dem Kunden gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Andere Vertrags- oder Geschäftsbedingungen werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn der Anbieter diesen nicht ausdrücklich widerspricht.

(2) Vertragsgegenstand ist die Reservierung von Tischen im Festzelt an einem konkreten Tag für einen konkreten Zeitraum sowie der Erwerb von Wertmarken bzw. Wertgutschriften als vereinbarter Mindestverzehr und Einlassbändchen. Im Falle einer Reservierung werden dem Kunden die Sitzplätze für die in der Reservierung angegebene Personenzahl für die jeweils vereinbarte Reservierungszeit zur Verfügung gestellt. Die Wertmarken bzw. Wertgutschriften können während dieses Aufenthalts im Festzelt eingelöst werden. Aus einer Reservierung ist generell kein Anspruch für das Folgejahr herzuleiten.

 

§ 2 Vertragsschluss

(1) Reservierungen sind ausschließlich online über die Website des Anbieters unter https://www.goeckelesmaier.de/ möglich. Der Kunde startet den Buchungsvorgang, indem er dort das gewünschte Fest auswählt. Anschließend entscheidet er sich über die Reservierungsübersicht für einen konkreten Veranstaltungstag, einen bevorzugten Zeltbereich, die Anzahl der teilnehmenden Personen und – je nach Tag – für eine bestimmte Uhrzeit.

(2) Sobald die gewünschten Eckdaten festgelegt sind, kann der Kunde aus dem verfügbaren Leistungsangebot auswählen und diese per Klick in einen persönlichen Warenkorb legen. Nach Eingabe der Kontaktdaten wird eine Übersicht angezeigt, die den Inhalt des Warenkorbs sowie die verfügbaren Liefer- und Zahlungsmöglichkeiten aufführt.

(3) Durch das Anklicken des Weiterpfeils gelangt der Kunde zur abschließenden Zusammenfassung seiner Buchung. An Veranstaltungstagen von Donnerstag bis Samstag sowie an Tagen vor Feiertagen kann während der Buchung ein konkreter Tisch in der Zeltmitte ausgewählt werden. An allen anderen Tagen und in den übrigen Bereichen erfolgt die Tischvergabe automatisch durch den Anbieter. Eine individuelle Auswahl ist dann aus organisatorischen Gründen nicht möglich. Im Rahmen der Buchung kann im Kommentarfeld aber ein Tischwunsch angegeben werden, dem der Anbieter nach Möglichkeit im Rahmen der verfügbaren Kapazitäten nachkommt – ein Anspruch darauf besteht jedoch nicht.

(4) Die verbindliche Zuteilung der Tischnummer erfolgt spätestens ein bis drei Tage vor dem reservierten Veranstaltungstag und wird dem Kunden per E-Mail mitgeteilt. Dieser E-Mail ist ein Zeltplan beigefügt, in dem der zugewiesene Tisch farblich markiert ist. Zusätzlich erstellt der Anbieter vor Ort eine ausgehängte Gästeliste, auf der die entsprechende Tischnummer ebenfalls vermerkt ist.

(5) Mit dem Anklicken des Buttons „Jetzt zahlungspflichtig reservieren“ gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrags ab. Voraussetzung für die Abgabe des verbindlichen Angebots ist, dass der Kunde im Rahmen des Buchungsvorgangs durch Anklicken des entsprechenden Feldes die Allgemeinen Geschäftsbedingungen akzeptiert und sie dadurch in sein Angebot einbezieht. Unmittelbar nach Absenden der Reservierung erhält der Kunde eine automatisch generierte E-Mail, die den Eingang seiner Buchungsanfrage beim Anbieter bestätigt. Diese Empfangsbestätigung stellt jedoch noch keine Annahme des Angebots dar, sondern dient lediglich der Information. 

(6) Der Vertrag zwischen dem Kunden und dem Anbieter kommt erst mit der ausdrücklichen Annahme des Angebots zustande. Diese Annahme erfolgt in Form einer gesonderten E-Mail durch den Anbieter, in der die Reservierung bestätigt wird. Erst mit Zugang dieser Bestätigung ist der Kaufvertrag verbindlich abgeschlossen.

In dieser Bestätigungs-E-Mail ist der Link „Reservierung verwalten“ enthalten, unter dem der Kunde

a) bis zum Erhalt der Rechnung die Reservierung stornieren oder ändern kann. Diese Funktion schaltet sich nach Erhalt der Rechnung automatisch ab.

b) bezahlte, aber übrige Plätze in der Mitfeierzentrale (siehe § 7 Weitergabe von Reservierungen) einstellen kann.

Der vollständige Vertragstext, bestehend aus der Bestellung des Kunden, den jeweils geltenden AGB sowie der Auftragsbestätigung, wird dem Kunden entweder in der Bestätigungs-E-Mail selbst oder in einer separaten Nachricht, spätestens jedoch beim Versand der Wertmarken/ Wertgutschriften und Einlassbänder, auf einem dauerhaften Datenträger (per E-Mail) übermittelt. Gleichzeitig wird der Vertragstext unter Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorgaben beim Anbieter gespeichert.

(7) Der Vertragsschluss erfolgt in deutscher Sprache.

 

§ 3 Preise, Zahlungsmodalitäten und Versand

(1) Alle Preise, die auf der Website des Anbieters angegeben sind, verstehen sich einschließlich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer und zuzüglich der Reservierungsgebühr in Höhe von einmalig 15 €, Versandkosten national in Höhe von 5 € (international 8 €).

(2) Die Rechnung wird dem Kunden per E-Mail zugesandt und ist innerhalb der angegebenen Zahlungsfrist per Überweisung zu begleichen. Etwaige Überweisungskosten insbesondere bei Auslandsüberweisungen sind vom Kunden zu tragen. Etwaige Einwände gegen den Rechnungsinhalt sind unmittelbar beim Anbieter vor Bezahlung vorzubringen. Spätere Reklamationen können nicht mehr berücksichtigt werden.

(3) Der Versand der Wertmarken / Wertgutschriften und Einlassbänder erfolgt per DHL-Postversand. Der Sendungsverfolgungslink wird nach Übergabe des Pakets an DHL an den Kunden per E-Mail gesendet.

(4) Bei kurzfristigen Reservierungen, das heißt bei Buchungen, die zwei Wochen oder weniger vor Veranstaltungsbeginn erfolgen, werden die Unterlagen NICHT mehr versendet. Es ist ausschließlich eine Selbstabholung möglich. In diesen Fällen kann die Zahlung nur vor Ort am Festzelt-Büro auf dem Cannstatter Wasen in bar oder per EC- bzw. Kreditkarte (außer American Express) erfolgen.

 

§ 4 Einlassbedingungen und Hausrecht

(1) Im Rahmen der Reservierung erhält der Kunde – sofern er das 18. Lebensjahr vollendet hat – ein Einlassband, das grundsätzlich zum bevorzugten Zutritt am Veranstaltungstag berechtigt. Die Volljährigkeit wird beim Zutritt durch geeignete Ausweis- und Zugangskontrollen überprüft. Die Reservierung besteht nur für die in der Reservierungsbestätigung angegebene Personenzahl und für die Dauer der Reservierung. Eine Reservierung ist jedoch nicht Voraussetzung für den Zutritt zum Festzelt.

(2) An stark frequentierten Veranstaltungstagen behält sich der Anbieter vor, den Einlass aus Kapazitätsgründen zu regulieren. Gästen mit Reservierung wird in diesen Fällen – im Rahmen der vorhandenen Platzkapazitäten – bevorzugter Einlass gewährt. Ein genereller Anspruch auf Zutritt besteht jedoch nicht, unabhängig davon, ob eine Reservierung vorliegt. 

(3) Der Anbieter ist berechtigt, Personen den Zutritt zum Festzelt zu verweigern, wenn diese erkennbar stark alkoholisiert, berauscht oder in aggressivem Zustand erscheinen. Gleiches gilt für Personen, die in unangemessener Kleidung erscheinen, insbesondere in Jogginghosen, Jogginganzügen oder Sportbekleidung. Zur Wahrung einer stilvollen Veranstaltungsatmosphäre kann der Zutritt in solchen Fällen verweigert werden. Das Hausrecht bleibt hiervon unberührt.

  

§ 5 Sicherheitsvorgaben, Tischfreigabe und Ablaufregelungen auf dem Cannstatter Wasen 

(1) Aus Sicherheitsgründen ist das Mitführen großer Gepäckstücke, insbesondere Rucksäcke, Sporttaschen oder ähnlicher Behältnisse, nicht gestattet. Zugelassen sind nur Taschen mit einem maximalen Fassungsvermögen von bis zu drei Litern, was in etwa der Größe einer Laptoptasche entspricht. Sollte sich das Mitführen von Gepäck nicht vermeiden lassen, steht die Helm- und Gepäckaufbewahrung beim Verwaltungsgebäude an der Fruchtsäule zur Verfügung. An allen Eingängen kann es zu Personen- und Taschenkontrollen kommen. 

(2) An Samstagen werden reservierte Tische grundsätzlich bis zu 60 Minuten über die vereinbarte Reservierungszeit hinaus freigehalten. An allen anderen Veranstaltungstagen erfolgt eine Tischfreihaltung ebenfalls für 60 Minuten, sofern es zu außergewöhnlichen Beeinträchtigungen wie starkem Besucheraufkommen, Bahnausfällen oder erheblichen Verkehrsbehinderungen kommt. In allen übrigen Fällen kann die Reservierungszeit maximal um 30 Minuten überschritten werden. Danach behält sich der Anbieter das Recht vor, den Tisch anderweitig zu vergeben. 

(3) Verlassen sämtliche Gäste während der gebuchten Reservierungszeit den Tisch vollständig, gilt dieser als freigegeben und kann ebenfalls ohne Anspruch auf Rückgabe erneut belegt werden. 

(4) Für Reservierungen in der ersten Schicht (11:00 bis 16:00 Uhr) gilt: Letzte Bestellungen sind bis spätestens bis 15:30 Uhr möglich. Ab 16:00 Uhr wird das Festzelt vollständig geräumt und gereinigt. Nicht eingelöste Wertmarken können nach Verlassen des Festzelts im Biergarten eingelöst werden.

 

§ 6 Wertmarken und Wertgutschriften

(1) Für die Reservierung ist eine Mindestabnahme an Wertmarken bzw. Wertgutschriften erforderlich. Diese sind Teil des vom Anbieter festgelegten Mindestverzehrs pro Person und grundsätzlich am Tag der Reservierung einzulösen. Sie können darüber hinaus während des aufgedruckten Zeitraums im Festzelt verwendet werden, sind jedoch ausschließlich für das dort angegebene Fest gültig. Danach verfallen jegliche Wertmarken bzw. Wertgutschriften und weitere etwaig damit zusammenhängende Ansprüche komplett.

(2) Für bestimmte Veranstaltungstage ausgegebene Sonder-Wertmarken (z. B. Top-Sonntag-Marken, Schwabentag- oder Dinkelackertag-Marken) sind nur an den entsprechend ausgelobten Tagen einlösbar. Eine Rückerstattung oder Barauszahlung von Restbeträgen oder nicht eingelösten Wertmarken oder Gutschriften ist nicht möglich, sofern es sich nicht um auf Euro lautende klassische Geschenkgutscheine handelt, für die gesetzliche Rückzahlungsansprüche bestehen.

(3) Wertmarken mit aufgedrucktem Euro-Wert erhält der Kunde bei Buchung im Zelt und kann sie zur Bezahlung bestellter Speisen und Getränke einsetzen. Wertgutschriften mit individuell festgelegtem Betrag erhält der Kunde im Rahmen einer Buchung in den Logen. In diesen Bereichen erfolgt die Abrechnung tischweise. Einzelabrechnungen sind nicht möglich. Nach Abschluss der Bestellung wird ein Rechnungsbon erstellt, der mit der Gutschrift verrechnet wird. Etwaiger Mehrverzehr ist bar oder – ab einem Betrag von 50 € – per EC-/Kreditkarte (außer American Express) zu begleichen. Eine Erstattung oder Barauszahlung von Gutschein-Restsummen oder nicht eingelösten Gutscheinen ist nicht möglich. Bei Verlust der Gutscheine kann kein Ersatz gestellt werden. Die ausgestellten Rechnungsbelege erfüllen die steuerlichen Anforderungen und sind beim Finanzamt gültig. Die Verwendung von Wertmarken oder Gutschriften als Trinkgeld ist nicht möglich. 

 

§ 7 Weitergabe von Reservierungen

(1) Eine kostenfreie Weitergabe oder Teilveräußerung über die Mitfeierzentrale ist möglich. Hierzu kann der Kunde über den in der Bestätigungs-E-Mail enthaltenen Link „Reservierung verwalten“ einzelne Plätze zur Verfügung stellen. Das Angebot wird anonymisiert auf der Website des Anbieters veröffentlicht. Der Anbieter stellt ausschließlich die technische Plattform zur Verfügung und übernimmt keine Vermittlungsleistung oder Garantie für einen erfolgreichen Verkauf.

(2) Die entgeltliche oder gewerbliche Weitergabe von Reservierungen an Dritte außerhalb der vom Anbieter bereitgestellten Plattform (Mitfeierzentrale gemäß § 7 (1)) ist unzulässig. Reservierungen, die über nicht autorisierte Drittplattformen wie eBay oder kommerzielle Ticketbörsen angeboten werden, können storniert werden. Ein Anspruch auf Einlass besteht in diesen Fällen nicht.

(3) Eine private Weitergabe einer Reservierung (d.h. Reservierungsbestätigungen und/oder Einlasskarten) aus nicht kommerziellen Gründen, insbesondere bei Krankheit oder anderweitiger Verhinderung des Kunden, ist zulässig, wenn kein Fall der unzulässigen Weitergabe im Sinne der Regelung in § 7 (2) vorliegt.

(4) Jede missbräuchliche Verwendung, insbesondere die Vervielfältigung, Fälschung oder entgeltliche Weitergabe von Wertmarken, Gutschriften, Einlassbändern oder sonstigen vom Anbieter ausgegebenen Dokumenten, ist untersagt und wird strafrechtlich verfolgt.

 

§ 8 Stornierung von Reservierungen

(1) Stornierungen sind ausschließlich in Textform per E-Mail (an reservierung@goeckelesmaier.de) oder per Post (an Göckelesmaier Festbetriebs GmbH, Röckenwiesenst raße 72, 70197 Stuttgart) möglich und werden nur tischweise entgegengenommen. Eine Stornierung einzelner Personen innerhalb einer Reservierung ist nicht möglich.

(2) Erfolgt innerhalb von 14 Tagen nach Versand der Rechnung per E-Mail kein Zahlungseingang, versendet der Anbieter eine Zahlungserinnerung per E-Mail. Bleibt auch daraufhin binnen weiterer sieben Tage eine Rückmeldung oder Zahlung aus, folgt eine Mahnung. Erfolgt auch daraufhin keine Reaktion, kann der Anbieter davon ausgehen, dass die Reservierung nicht mehr gewünscht ist, und diese kostenfrei stornieren. In diesem Fall erhält der Kunde per E-Mail eine Bestätigung der Stornierung. Es entstehen dem Kunden keine Kosten.

(3) Bei bereits erfolgtem Zahlungseingang und/oder dem Versand der Reservierungsunterlagen ist eine Stornierung unter Berechnung einer pauschalierten Aufwandsentschädigung möglich, sofern der Kunde das Verschulden für die Stornierung zu vertreten hat. Diese beträgt:

a) bis zu sechs Wochen vor dem Reservierungstag: 30 € pro Tisch

b) weniger als sechs Wochen vor dem Reservierungstag: 50 € pro Tisch

c) weniger als vier Wochen vor dem Reservierungstag: 25 % des Rechnungsbetrags

d) weniger als zwei Wochen vor dem Reservierungstag: 40 % des Rechnungsbetrags

e) weniger als eine Woche vor dem Reservierungstag: 50 % des Rechnungsbetrags

Dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass dem Anbieter kein oder nur ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.


(4) Eine Rückerstattung etwaiger Differenzbeträge erfolgt erst nach vollständigem Eingang aller vom Anbieter übersandten Reservierungsunterlagen, insbesondere Wertmarken, Wertgutschriften und Einlassbänder.

(5) Die Kosten für die Rücksendung der Reservierungsunterlagen trägt der Kunde.

 

 

§ 9 Haftung und Ausfallregelung 

(1) Sollte ein Festzeltbetrieb insgesamt oder am Tag der Reservierung aufgrund behördlicher Anordnungen, Gesundheitsrisiken aufgrund einer Pandemie, Sicherheitserwägungen, höherer Gewalt oder sonstigen wichtigen Gründen ganz oder teilweise nicht durchgeführt werden können, werden die anlässlich der Reservierung bereits erworbene Wertmarken, Gutschriften und Einlassbänder rückerstattet. Weitere Ansprüche gegenüber dem Anbieter sind in diesem Fall ausgeschlossen.

(2) Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Ausgenommen hiervon sind Ansprüche wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) oder bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung durch den Anbieter. Bei einfach fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

(3) Die vorgenannten Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters. Unberührt bleiben Ansprüche bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, bei Übernahme einer Garantie oder im Rahmen des Produkthaftungsgesetzes.

 

§ 10 Rücknahme und Widerrufsrecht

(1) Beim Erwerb der Tischreservierungen samt Verzehrgutscheinen handelt es sich um Verträge zur Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitveranstaltungen, bei denen für die Leistungserbringung ein spezifischer Termin oder Zeitraum vorgesehen ist. Ein Widerrufsrecht nach §§ 355 I 1, 312 g I Alt. 2 BGB besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB daher nicht.

(2) Dies bedeutet, dass Bestellungen von Reservierungen, die über Fernkommunikationsmittel im Sinne des § 312c Abs. 2 BGB erfolgen, nach Annahme durch den Anbieter verbindlich sind, nicht widerrufen werden können und zur Abnahme und Bezahlung der bestellten Reservierungen verpflichten. Ein zweiwöchiges Widerrufs- oder Rückgaberecht besteht in diesen Fällen nicht.

  

§ 11 Schlussbestimmungen

(1) Auf Verträge zwischen dem Anbieter und den Kunden findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung. Die gesetzlichen Vorschriften zur Beschränkung der Rechtswahl und zur Anwendbarkeit zwingender Vorschriften insbesondere des Staates, in dem der Kunde als Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.

(2) Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen übrigen Teilen verbindlich. Anstelle der unwirksamen Punkte treten, soweit vorhanden, die gesetzlichen Vorschriften. Soweit dies für eine Vertragspartei eine unzumutbare Härte darstellen würde, wird der Vertrag jedoch im Ganzen unwirksam.

(3) Die EU bietet eine Online-Plattform an, an die sich der Kunde wenden kann, um verbraucherrechtliche Streitigkeiten außergerichtlich zu regeln: http://ec.europa.eu/consumers/odr/. Der Anbieter nimmt nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil.

(4) Soweit in den AGB nicht konkret anders benannt, erfolgt die Verarbeitung personenbezogener Daten des Kunden und/oder des Inhabers der Reservierung zur Erfüllung eines Vertrages zwischen dem Anbieter und dem Kunden/Inhaber der Reservierung gemäß Art. 6 Abs. 1 S. 1 b) DSGVO.

(5) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz des Anbieters. Dasselbe gilt, wenn der Kunde Unternehmer ist und keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind. Die Befugnis des Anbieters, auch das Gericht an einem anderen gesetzlichen Gerichtsstand anzurufen, bleibt hiervon unberührt.